↑ ↓

Ernennung vs. Beförderung

Dieses Thema im Forum "Schnell gefragt" wurde erstellt von Amberg, Juni 26, 2024.

  1. Maxim

    Maxim Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

  2. speedytop

    speedytop Bekanntes Mitglied AbzeichenUser

    Premierlieutenant ... zum Hauptmann > auf dritter Seite Unterschrift mit Siegel

    Ernennung zum Hauptmann.jpg

    Hauptmann ... zum überzähligen Major > eine Seite mit Unterschrift ohne Siegel

    Kommandeur der Schutztruppen > eine Seite mit Unterschrift ohne Siegel

    Ich befördere Sie ... zum Obersten > eine Seite mit Unterschrift ohne Siegel

    Beförderung zum Oberst F.jpg

    Uwe
     
    Ruhrpottpreuße, Amberg und Maxim gefällt das.
  3. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Moin zusammen,
    ich dachte ja, ich hab's kapiert. ;)
    Jetzt aber das hier entdeckt: Bildschirmfoto 2024-07-12 um 10.46.28.png
    Unteroffiziere wurden zum Fähnrich befördert, Vicefeldwebel/Vicewachtmeister zum Fähnrich ernannt. :confused:
    Gibt es dafür auch eine einfache Erklärung?
    Vielen Dank
    Gruß
    Wolfgang
     
  4. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Mitarbeiter AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    Moin. Ich denke wirklich, die einen sagen "ernannt", die anderen "befördert". Ob es da einen Unterschied gibt? :rolleyes::confused:
     
  5. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Kann ich mir bei der preussischen Armee nicht vorstellen. :p
    Wie war denn die Stellung eines Fähnrichs innerhalb der Truppe?
    Höher als ein Uffz., aber in etwa gleich zu einem Vice??
     
  6. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Mitarbeiter AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    Fahnenjunker gleich Uffz. Fähnrich gleich Vize. Nur mit mehr Befugnissen. Ob jetzt auch befehlsmäßig üben denen, weiß ich jetzt nicht.
     
  7. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Ok, dann ist es für den Uffz. eine echte Beförderung zum Fährich, und für den Vice nur eine andere "Bezeichnung".
    Macht Sinn.
    Danke
     
  8. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Moin,
    Man konnte aber auch von einem Kommando enthoben werden. Da steckte dann überhaupt nichts negatives dahinter.
    Gruß
    Wolfgang
     
    Ruhrpottpreuße gefällt das.
  9. Maxim

    Maxim Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin Wolfgang,

    Dienstenthebung ist ein juristischer terminus technikus. Da kannst du nicht mit deinem Alltagsverständnis herangehen.

    Im Kaiserreich geregelt in § 174 Militärstrafgerichtsordnung von 1898
    In der Bundeswehr §126 Wehrdisziplinarordnung mit fast unverändertem Tenor.

    Und nein, da steht überhaupt nichts Positives dahinter.

    Gruß
    T.
     
  10. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Moin Thomas,
    Das hat nicht nur mit Alltagsverständnis zu tun.
    Sonst würde "enthoben" nicht im Zusammenhang mit Pension stehen. siehe MWB
    oder hier, aus: Das Offizierkorps des Inf·-Regiments Kaiser Friedrich, König von Preußen (7· Württ·) Nr· 125,
    geschrieben von einem aktiven Hauptmann.
    31856_A015834-00033.jpg Ich seh' da nix negatives.
    Gruß
    Wolfgang
    PS: der Bursche wurde 3x eines Kommandos enthoben, ist 1911 trotzdem noch Major geworden und 1920 als Oberstleutnant ausgeschieden! :p
     
    Zuletzt bearbeitet: Juli 29, 2024
  11. Maxim

    Maxim Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin Wolfgang,

    da haben wir einerseits die Legaldefinition in der Militärstrafgerichtsordnung § 174.
    Der bin ich bei meinem Posting gefolgt.
    Andererseits haben wir die Begriffsverwendung eines,namentlich nicht bekannten "aktiven Hauptmanns" in einer Regimentsgeschichte. Der vertraust du.
    Bei dieser Divergenz in der Einschätzung sollten wir es belassen.
    Gruß
    T
     
  12. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Moin Thomas,
    im übrigen solltest Du Beachten, dass Du von Dienstenthebung sprichst/schreibst, ich dagegen von der Enthebung eines Kommandos.
    Enthebung ist also scheinbar nicht gleich Enthebung. Hängt vom Kontext ab. Dienstenthebung vs. Kommandoenthebung.
    Jürgen-DGW, der die Frage aufgebracht hat, wird schon wissen, wie er mit dem Begriff "Enthebung" zukünftig umzugehen hat.
    Keine Regimentsgeschichte!!! Siehe oben!!
    Verfasser des von mir zitierten Buches war Hauptmann Hermann Niethammer.
    Ja, dem vertrau' ich, da ich identische Einträge in den MWB gelesen hab'!
    Soll ich sie Dir raussuchen? Oder magst Du selber nachschauen?? :p
    Gruß
    Wolfgang
     
  13. Maxim

    Maxim Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin Wolfgang,

    A)Nicht ich benutze diesen Ausdruck sondern der historische Gesetzgeber der Militärstrafgerichtsordnung.

    Die Dienstenthebung ist der Umfassende Begriff.
    Er beinhaltet:

    1.) Verbot der Ausübung des Dienstes
    d.h: keine Dienstbefugnisse, keine Befehlsgewalt oder in einfacher Sprache: Nix mehr mit Kommando
    2.) Verbot des Tragens der Uniform
    3.) Kürzung oder Einstellung der Gehaltszahlungen

    Da diese Maßnahmen so einschneidend waren, waren sie bis zum Dienstgrad Oberst dem Divisionskommandeur, gegen köhere Offiziere den Kommandierenden Generalen bzw Kriegsminister vorbehalten.

    B) Die Militärstrafgerichtsordnung war- trotz der Bezeichnung Ordnung- ein Reichsgesetzt verabschiedet vom Reichstag.

    Ich bin mir absolut sicher, dass ein Reichsgesetz nicht von einem Hauptmann Niethammer modifiziert werden konnte.

    C) Ob Hauptmann N. den Begriff im technischen Sinne verwandt hat, darf daher bezweifelt werden.

    Gruß
    T
     
  14. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Moin Thomas,
    schau' Dir doch erst noch mal meinen Beitrag bzgl. "Enthebung" an. Siehe #28
    vs:
    Da geht es in meinem Beitrag nicht um eine Enthebung aus einem Dienstverhältnis, sondern um eine Enthebung von einem Kommando!!
    Das sind offensichtlich zwei verschiedene Angelegenheiten.
    Den Rest kannst Du Dir gerne schenken!

    Gruß
    Wolfgang
     
  15. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Moin zusammen,

    wie ist dann sowas zu erklären?
    Bildschirmfoto 2024-07-30 um 10.27.18.png
    Danke
    Gruß
    Wolfgang
     
    Zuletzt bearbeitet: Juli 30, 2024
  16. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Moin zusammen,
    weitere Beispiele bzgl. Enthebung aus dem MWB.
    Bildschirmfoto 2024-07-30 um 10.33.59.png Bildschirmfoto 2024-07-30 um 10.20.35.png
    Ich kann da nix negatives erkennen. :confused:
    Hat jemand eine Erklärung dafür?
    Dieser Sprachgebrauch im MWB hatte wohl auch nichts mit der Militärstrafgerichtsordnung zu tun!??
    Danke
    Gruß
    Wolfgang
     
  17. Maxim

    Maxim Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin Wolfgang,

    Wie du richtig bemerkt hast, spreche ich immer von "DIENSTENTHEBUNG".
    Das ist ein militärischer,genauer gesagt, ein miiltärrechtlicher Fachbegriff.

    Unabhängig vom Kontext hat der immer die gleiche Bedeutung!
    (hier § 174 Militärstrafgerichtsordnung)

    Die von dir angeführten Beispiele verwenden keine militärischen Fachbegriffe.
    Sie sind der Alltagssprache entlehnt.
    Darum auch mal: auf Gesuch der Dienststellung enthoben, des Kommandos enthoben, des Kommandos zur Dienstleistung enthoben. Klingt alles so ähnlich, sind aber keine genau definierten Fachausdrücke.
    Hier kommt es also immer auf den Kontext an.

    Ich bin immer davon ausgegangen, auf diese Unterscheidung käme es dir an.

    Als Wilhelm II den Prittwitz 1914 seines Kommandos über die 8. Armee enthob, war das zB nicht wohlwollend gemeint.

    Gruß
    T.
     
    Amberg und Ruhrpottpreuße gefällt das.
Helmut Weitze Deutsche Gesellschaft für Heereskunde Heeresgeschichten Military-Books 1418 IR 69 Deutsche Gefallene des 1. Weltkrieges RIR 68 Ordensforum Military-Books 1418 DGW Military-Books 1418