↑ ↓

Wußtet Ihr eigentlich...

Discussion in 'Dies & Das' started by Ruhrpottpreuße, Jul 14, 2013.

  1. T.Ehret

    T.Ehret Super-Moderator / Sponsor Staff Member AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Hallo Andreas,
    Das glaube ich wohl. Vielleicht war die Anfangs-Idee die ehem. Kämpfer des alten Heeres einzugliedern, und nur mit den aktiven Regimentern blieb nicht allzuviel Veteranen vorhanden.
    Gruß, Thierry
     
    Ruhrpottpreuße likes this.
  2. Maxim

    Maxim Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin Thierry,

    Das war eine weitere, direkte Kampfansage der SA unter Röhm an die Reichswehr.

    Die Reichswehr pflegte ja schon die Tadition der "alten Armee" in ihren Einheiten.
    Röhm wollte die Rolle der Reichswehr als "Waffenträger der Nation" durch seine SA als "Volksmilitz" ablösen und stieß damit auf den erbitterten Widerstand der RW-Führung.
    Der Konflikt löste sich dann während des sogenannten "Röhmputsches" am 30.06.34.
    Der GröFaZ entschied sich vorläufig für die Reichswehr.
    Siehe Daniel Siemens, Die Geschichte der SA, München 2019.

    Gruß
    T
     
    Ruhrpottpreuße likes this.
  3. T.Ehret

    T.Ehret Super-Moderator / Sponsor Staff Member AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Für die Abklärungen, Danke Thomas!
    Gruß, Thierry
     
  4. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Staff Member AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    eisenbahn.tv and Deichkind like this.
  5. Gunner

    Gunner Aktives Mitglied AbzeichenUser

    Sind ja auch böse Farben! Und natürlich kann die auch gar kein Lackierer nachmischen....neiiin!
     
    Ruhrpottpreuße likes this.
  6. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Staff Member AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    daß es zum Beginn des 1.WK kein Gesetz gab, daß sich jüdische Soldaten bei der britischen Armee in Palästina einschreiben konnten?
    Kurze Zeit später wurde eine Art "Jüdische Legion" aufgestellt. Diese 650 Soldaten wurde als "Zion Mule Corps" am 1.4.1915 vereidigt. Das Kommando hatte der irische Oberstleutnant Patterson.
    Dieses Korps wurde im Mai 1916 wieder aufgelöst. Ca. 120 Mann waren mit der Entscheidung nicht einverstanden. Sie wurden nach England gebracht und dort als 16.Zug im 20.Btl. des City of London Regiment eingereiht!
    Daraus entstand zuerst im Herbst 1917 das 38.Füsilier-Bataillon, welches aus russisch-jüdischen Immigranten aus dem Londoner East End bestand. Das zweite Bataillon, das 39.Bataillon der Royal Fusiliers wurde in den USA aus amerikanischen und kanadischen Freiwilligen gebildet. Nach der Grundausbildung in Kanada kamen sie im April 1918 nach Ägypten und von dort im Sommer 1918 an die Front nach Palästina.
    Ein drittes Bataillon, das 40. der Royal Fusiliers wurde aus lokalen Freiwilligen im südlichen Teil Palästinas aufgestellt. Diese drei Bataillone nannten sich nun offiziell "Jüdische Legion". Sie hatten 5000 Mann unter Waffen. Die 38er und 39er waren einsatzbereit. Die 40er kamen nicht mehr zum Fronteinsatz.
     
    karli, IR63, Deichkind and 2 others like this.
  7. IR63

    IR63 Bekanntes Mitglied AbzeichenUser

    So nur 274 aus Italien :) habe ich etwas gefunden.... ein kleine Überraschung
     
    Ruhrpottpreuße likes this.
  8. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Staff Member AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    ... daß man die Volljährigkeit (Großjährigkeit) in Preußen erst mit dem 24. Lebensjahr erreichte? Das wurde erst ab dem 1.7.1870 auf 21 herabgesetzt. Im gesamten Deutschen Reich trat das erst am 1.1.1876 in Kraft.
    Vorher war man aber in Baden, Bayern und Sachsen bereits mit 21 Jahren volljährig und in Oldenburg mit 24.
    In Württemberg wurde die Volljährigkeit mit dem Gesetz vom 30. Juni 1865 von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt.
    Wie sah es in den anderen deutschen Staaten (und Stadtstaaten) vor 1876 aus?

    Zur Wehrpflicht:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst#Grundlegendes_zum_Militärdienst
     
    Last edited: Feb 19, 2025
  9. Hardaway

    Hardaway Sehr aktives Mitglied / Sponsor AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin Andreas!

    Sachsen-Coburg-Gotha lag beim 21 Lebensjahr.

    Viele Grüße
    Matthias
     
    IR63 likes this.
  10. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Staff Member AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    Vielen Dank, Matthias!
     
  11. Deichkind

    Deichkind Super-Moderator / Ehrenmitglied Staff Member AbzeichenSumo

    Hamburg vor 1875: Volljährigkeit für Männer 22 Jahre.
    D.
     
  12. Ruhrpottpreuße

    Ruhrpottpreuße Administrator / Sponsor Staff Member AbzeichenAdmin AbzeichenSponsorNeu

    Vielen Dank, Klaas!
     
  13. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    und die Mädchen?
     
    Ruhrpottpreuße likes this.
  14. Adebar

    Adebar Sehr aktives Mitglied / Sponsor AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Ich vermute: gar nicht. Waren ja bei allen Angelegenheiten/Geschäften auf die Zustimmung des Vaters oder Ehemanns angewiesen…

    Viele Grüße,
    Dierk
     
    Amberg and Ruhrpottpreuße like this.
  15. Charlie

    Charlie Super-Moderator / Sponsor Staff Member AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    Bei manchen Angelegenheiten bis in den 70er Jahren.
    Gruß
    Charlie
     
    Amberg and Adebar like this.
  16. Amberg

    Amberg Super-Moderator z.D. / Sponsor AbzeichenSumo AbzeichenSponsorNeu

    und die "alten Jungf'ern"??
    Also die, die keinen abgekriegt hatten und bei denen der Pappa schon gestorben war!? Brauchten die dann einen gesetzlichen Betreuer oder sowas? :confused:
     
  17. Nordarmee

    Nordarmee Sehr aktives Mitglied / Sponsor AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin,
    unter dem Stichwort "Ehemündigkeit" benennt Wikipedia die Volljährigkeit von Frauen "i.R. mit 21 Jahren".
    Mit der Ehe gingen bei den über 21 Jahre alten Frauen wieder Rechte verloren. Ich denke dabei auch an das "Lehrerinnenzölibat" . Junge Lehrerinnen durften nach der Heirat nicht mehr unterrichten, um den männlichen Arbeitskollegen nicht den Broterwerb im Hauptberuf wegzunehmen. Das ganze wurde in der BRD erst 1957 abgeschafft und wohl 1880 eingeführt.
    -Nordarmee-
     
    Last edited: Feb 20, 2025
    Amberg and Ruhrpottpreuße like this.
  18. Adebar

    Adebar Sehr aktives Mitglied / Sponsor AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Naja, nach dem Artikel:

    Bis 31. Dezember 1974 war die Ehemündigkeit in der Bundesrepublik Deutschlandfür Mann und Frau unterschiedlich geregelt (§ 1 Ehegesetz). Männer waren erst mit 21 Jahren ehemündig. Sie konnten vom Vormundschaftsgericht bereits mit 18 Jahren für ehemündig erklärt werden, wenn sie von diesem vorzeitig für volljährig erklärt worden waren (diese Entscheidungen konnten auch gleichzeitig ergehen). Frauen waren schon mit 16 Jahren ehemündig, bedurften aber bis zur Volljährigkeit (i. d. R. 21 Jahre) der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Eltern oder Vormund). Die Zustimmung konnte vom Vormundschaftsrichter ersetzt werden, wenn sie vom gesetzlichen Vertreter ohne triftige Gründe verweigert wurde (§ 3 Ehegesetz). Mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts konnten Mädchen auch schon vor dem 16. Geburtstag heiraten. Eine solche Ausnahme wurde meist wegen Schwangerschaft beantragt.
    Zitat Ende...

    ...hatte das mit Volljährigkeit wie man sie heute definiert nur wenig Ähnlichkeit.

    Viele Grüße,
    Dierk
     
  19. fuchsi

    fuchsi Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moinchen,
    weiß nicht ob die Volljährig oder Ehemündig waren und ob die überhaupt Jemand gefragt hat.
    Aber hier wurden zwischen 1810 und 1826 die Mädel schon mit 15 Jahren verheiratet ....120 km westlich von Warschau. Die Kinder von "Neu" Kolonisten aus den westlichen Gebieten (angefangen zwischen Schwaben bis Hamburg über Posen..).Regionale Geschichte kann auch interessant sein.
    Wünsche Gesundheit.
     
  20. Maxim

    Maxim Sehr aktives Mitglied AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Moin Kollegen,
    Vor 1871 war Deutschland ja nicht nur politisch zersplittert, es herrschten auch unterschiedliche Rechtsregime.
    Für Preussen galt das Allgemeine Preussische Landrecht
    In Oldenburg, Hessen, Württemberg und den reichsfreien Sädten hatten wir das gemeine römische Recht mit lokalen Ausprägungen.
    Linksrheinisch hielt man am Code Civile fest.
    In Sachsen, Thüringen und Schleswig Holstein galt sächsisches Landrecht.
    Jeweils mit ihren lokalen Spielarten.

    Alles vereinheitlicht durch das Personenstandsgesetz von 1875, der Civilprozessordnung von 1877 und gekrönt vom BGB,in Kraft getreten am 01.01.1900.
    (§. 2. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs ein.)

    Zur Rechtsstellung der Frau vor und nach dem Inkrafttreten des BGB ist dieser Aufsatz hilfreich
    https://www.genderopen.de/bitstream...f Lepsius. Susanne.pdf?sequence=1&isAllowed=y
     
Helmut Weitze Deutsche Gesellschaft für Heereskunde Heeresgeschichten Military-Books 1418 IR 69 Deutsche Gefallene des 1. Weltkrieges RIR 68 Ordensforum Military-Books 1418 DGW Military-Books 1418