Hallo Andreas! Ich bezog mich auf die Schützenabzeichen, die letztendlich von den Soldaten getragen wurden. Deine Frage bezieht sich speziell auf die Stempelungen und deren Umsetzung/Einhaltung. Welche Einheiten hier was, wie und wann oder nicht mehr umsetzten, da wäre eine Aussage von mir reine Spekulation. Mein Wissen beruht hier einzig auf mir bekannte Stempelungen bzw. deren "Gestaltung" (z.B. verschiedenfarbige Unterfütterungen der Schützenabzeichen mit verschiedenfarbigen Stempelungen, teilweise auch mit Jahreszahl der Vereinnahmung (?) durch den Truppenteil). Aber ich teile Deine Erfahrung, dass nur ein geringer Anteil an Schützenabzeichen in Kammerqualität mit Stempelungen versehen war. Gruß, Reiner.
Hallo zusammen die Kavallerie hatte scheinbar auch gute Schützen in ihren Reihen ,wie man am Beispiel dieses Wachtmeister eines Chevaulegers Regimentes sehen kann
Moin zusammen, die Stempelung der Schützenauszeichnung wurde wohl 1906 wieder aufgehoben (siehe AVB Nr.3). Vermutlich dürften dann alle gestempelten Stück von vor 1907 sein!?? (mal abgesehen von den privaten Stücken!) ; ) Gruß Jens
Hallo "Dragoner"! Erstklassiges Foto eines Kavalleristen. "Schützenschnur" 5. Stufe, "Schießschul-Eichel" und Auszeichnungsknöpfe an den Ärmelaufschlägen - einfach toll und zusätzlich noch ein "Etatmäßiger". Vielen DANK für´s zeigen, Reiner.
Hallo Jens! Der Auszug aus dem A.V.B. ist weitaus "verbindlicher" als meine Aussage. Einfach nur erstklassig, was Du so an Vorschriften und Quellen "hervor zauberst". Ganz herzlichen DANK dafür, dass Du meine Aussage mehr als bestätigt hast, Reiner.
Merci! Hi Reiner, war "reiner" Zufall - ich suchte vor ein paar Tagen eigentlich etwas Anderes in der AVB 1906 und beim durchblättern fiel mir halt diese Verordnung dazu auf! ; ) Danke & Gruß Jens Nachtrag: ich habe die AVBs von 1890 bis 1908 (leider ohne 1897) auf folgenden Download-Link als PDFs (ca. 630 MB) gelegt: https://wetransfer.com/downloads/e52ed7f0f6346d80d4c55e9a3ce2af7c20210124082007/dadf9b ... dabei auch den Index aller AVBs von 1867-1906 in dem man nach Schlagworten suchen kann! Viel Spaß!
Nach längerer Abwesenheit von diesem Forum bin ich im Rahmen einer Recherche zu Schießauszeichnungen ab 1918 auf diesen interessanten "thread" gestoßen. Ganz allgemein darf ich sagen, hier wurde sehr viel an Erkenntnissen zusammen getragen. An der einen oder anderen Stelle gäbe es kleine Anmerkungen, die ich mir aber spare. Eine Aussage veranlasst mich allerdings, doch etwas zu bemerken. Das Werk: "Das Deutsche Heer" (1. Aufl.) beschreibt die Uniformierung des Reichsheeres zu einem bestimmten Zeitpunkt und zwar für das Jahr 1914. Die Bearbeiter, die Herren Collas, Fiebig und Hettler, waren ausgewiesene Heereskundler. Auch die 2. Aufl. wurde von fachkundigen Mitgliedern der Gesellschaft für Heereskunde nach den ehedem gültigen Bekleidungsvorschriften überarbeitet, berichtigt und ergänzt. Deshalb kann das hier vorgestellte Medaillon auf der württembergischen Schießauszeichnung (Schützenschnur)(siehe #94) keinesfalls als ein Produkt von Eigenmächtigkeit oder gar "Bastelarbeit gelten. Jedenfalls solange, wie nicht konkret etwas anderes nachgewiesen werden kann. Was uns in dem eingangs angesprochenen Werk heute leider fehlt, ist zu bestimmten "Streitpunkten" eine konkrete Quellenangabe, so auch zu dem Medaillon mit dem württembergischen W. (Ich nenne es hier zur Vereinfachung einmal "rundes W".) Es ist richtig, damit stimme ich der Aussage von Torsten zu, dass in Württemberg auch das preußische Medaillon mit W II eingeführt und auch längere Zeit verausgabt wurde. Verwunderlich ist dies nicht, da der damalige württembergische König Wilhelm der II. war, also mit gleichem Vornamen und gleicher Zählnummer wie der preußische König. Die Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke wurden in der Bekleidungsordnung beschrieben, die württembergische Einführungsbestimmungen vom 6. August 1896 änderten diesbezüglich die preußischen Bestimmungen nicht ab. Mit anderen Worten, es wurde das preußische Modell übernommen. Dies gilt auch für den in 1903 heraus gegebenen Neudruck der Bekleidungsordnung. Andere Auszeichnungen wurden allerdings abgeändert. Dies erklärt einerseits württembergische Personenfotos mit der Schießauszeichnung nach preußischem Modell, das ja übernommen worden war, und andererseits auch kaum vorhandene Auszeichnungen mit dem württembergischen W. Nun existieren nicht nur in der Fotosammlung "Fort de la Pompelle" (vgl. #89) sondern auch in württembergischen ausgerichteten Sammlungen reale Schnüre mit dem runden W. Auch gibt es Personenbilder mit dieser Ausführung. Das bedeutet, dass irgendwann nach 1903 und bis 1914 eine Änderung des W erfolgt sein müßte. Abschließende Gewissheit wird dazu aber nur eine tiefer gehende Recherche in den Akten des württembergischen Kriegsministerium bringen. Auf Grund der geschilderten Erkenntnislage teile ich Reiner's geäußerte Skepsis (# 92) auf durchgehende (!) Tragung des preußischen W auf dem Medaillon bis 1914 in Württemberg.
Als Laie auf dem Gebiet der Schießabzeichen (resp. Schützenschnur), aber langjährigem Belegfotosammler für Uniformen und allem was dran hängt, könnte ich mir vorstellen, daß es ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich war, Eigentumsstücke in abweichender Form zu tragen. Das gab es ja auch auf anderen Gebieten. Da die Manufakturen/Handwerker für die Eigentumsstücke wahrscheinlich überwiegend aus dem Ländle kmen, werden sie das "W" in der ihnen bekannten württembergischen Gestalt verwendet haben, während die Kammerstücke nach preußischem Muster verausgabt wurden. Das könnte das parallele Vorkommen der Varianten erklären und auch, warum noch keine schriftlichen Verordnungen dazu gefunden wurde, weil es eben geduldet, aber nicht offiziell genehmigt war. Für mich zumindest mal eine nicht unplausible Hypothese. D.
Diese noch offene Frage ist wie folgt zu beantworten: Am 15. Januar 1892 wurde durch ein "unmittelbares Königliches Dekret" (UKD) in Württemberg der preußische Waffenrock eingeführt. Die Änderung ging aber nur sukzessíve von statten, da die alten (zweireihigen) Waffenröcke "aussterben" sollten. D. h. neu eingestellte Soldaten bekamen den einreihigen Waffenrock nach preußischer Probe, die alten hatten den zweireihigen aufzutragen. Das Schützenabzeichen in Form einer Fangschnur (wir sagen heute Schützenschnur) wurde durch UKD am 2. März 1894 in Württemberg eingeführt. Für die Trageweise bei den Fußtruppen galt gemäß der Bekleidungsordnung 2. Teil in Württemberg: "Rosettenschlaufe an einem kleinen schwarzen Knopf unter der rechten Schulterklappe - an deren Einsatznaht - Rosettenknoten mit dem vorderen Rand der Schulterklappe abschneidend, die andere Schlaufe am zweitobersten Waffenrocksknopf." Die gezeigten Fotos zeigen anschaulich, wie es nicht sein sollte.
Hallo! Immer konform ging es ja nicht zu... AVB 1915, Nr.735, Ziffer 11 "Zur Bluse werden nicht getragen": a) die Abzeichen der Fahnen- und Standartenträger, Schützenabzeichen, Schießauszeichnungen, Kaiserabzeichen und Kaiserschießpreise, die Abzeichen für Richtkanoniere, Fechter, Lehr-Infanterie-Bataillon, Militär-Reitinstitut, Schießschulen, Unteroffizierschulen und - vorschulen sowie Winker; b) der Ringkragen der Fahnen- und Standartenträger und die Brustschilder der Kürassiere; c) die Kniefelle und Schwalbennester Das hat diese beiden Herren wohl nicht so interessiert... Übrigens tragen sie an der Klappe weiße Schnüre für Abkommandierung zu Unteroffizierschulen- und Vorschulen, wie sie an der Bluse auch nicht mehr getragen werden durften. s. dazu: https://www.feldgrau-forum.com/threads/frage-abkommandierung.41876/
Schönes Foto, Andreas. Auch dieser Ulan vom 3. UR trägt eine Schießauszeichnung. Wahrscheinlich verstößt die Tragweise nicht gegen die Regeln, aber etwas schlaff/schlapp sieht es schon aus... Deichkind
Hallo Klaas, Hallo Andreas, super schöne Portraits. Ganz stolze Burschen. Andreas darf ich dir dein Foto etwas von den Fehlstellen befreien? Viele Grüße Matthias