Hallo! Meyers Großes Konversations-Lexikon (6. Auflage): "Seit 1900 müssen sämtliche tauglichen Volksschullehrer ein Jahr aktiv dienen, und zwar können sie dies ohne weitere Prüfung als Einjährig-Freiwillige ohne Schnüre, wenn das Seminarabgangszeugnis ihre Befähigung nachweist. Wahl des Truppenteils steht ihnen nicht zu. Sie sollen möglichst zu Unteroffizieren herangebildet werden. Wollen sie sich selbst kleiden, unterbringen und verpflegen, so werden sie als Einjährig-Freiwilligen mit Schnüren und deren sonstigen Privilegien eingestellt". Was meint man hier mit den Schnüren? Die gestreiften Vorstöße an den Schulterklappen? Ich habe den Begriff von "mit" bzw. "ohne" Schnüre noch nicht gehört... Ihr?
Ich denke auch, daß die gemeint sind. Ist zwar nur aus dem "Meyers", aber irgendwo wird er es ja schon her haben...
Moin Andreas, für mich klar die um die Klappen. Das Thema hatten wir schon mal gestreift, als ich meine Fotos von Lehrer-Kompanien vorstellte. Damals hatte sich IR 134 (siehe #2) die Mühe gemacht und in den (sächsischen) Verordnungsblättern nach Hinweisen gesucht, die aber auch auf Preußen in etwa zutrafen. Danach wurde in Sachsen (in Preußen wahrscheinlich zu einem ähnlichen Zeitpunkt) eine Verfügung erlassen, auf die sich im Meyer´s Lexikon bezogen wird. "Die Volksschullehrer, welche gemäß Verfügung vom 20.09.1895 (Nr 4380 I) 1 Jahr (jedoch nicht als Einjährig-Freiwillige) gedient haben, sind in Bezug auf Heranziehung zu Übungen wie die übrigen Mannschaften zu behandeln). In #3 hat dann freundlicherweise ein gewisser Ruhrpottpreuße noch die Wehrordnung von 1888 zitiert (#3) Siehe: http://feldgrau.pytalhost.com/threads/wer-hat-informationen-zu-lehrer-kompanien.36294/#post-162601 Deichkind
Andreij aus Moskau, von dem die Frage übrigens stammt, hat in dem Zwehl von 1883 noch folgendes gefunden: Die zur Übung eingezogenen Ersatz-Reservisten 1.Klasse, welche früher die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erlangt hatten, haben keinen Anspruch aus das Uniformsabzeichen der Einjährig-Freiwilligen