Hallo, kleine Datenschutzanfrage.. Darf man hier einen Militärpass zeigen, oder wären Name und Geburtsort besser zu schwärzen? ..und interessiert Euch sowas überhaupt? Gruß Gabriel
Kommt drauf an, wann derjenige verstorben ist. Nach dem aktuellen Personenstandsgesetz ist meines Wissens das Einsehen der Sterberegister des Standesamts bis einschließlich 1988 ab 1.1.2019 möglich. Allerdings ist dieser Hinweis ausdrücklich ohne Gewähr. Deichkind
Hallo Gabriel! zu Frage 1: Dürfte man dann auch Grabsteine zeigen? Da stehen auch Namen und Daten drauf. zu Frage 2: Absolut NEIN! Mich interessiert ja eh nichts, was uns von "oben" verordnet wird. Bei Lebenden ist es was anderes, da müssen die Daten geschützt werden, aber bei einem Militärpaß? Der einzige, der sich da beschweren kann, ist derjenige, dem er gehörte. Der kann es aber nun mal nicht mehr. Man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen. Der ganze Datenschutzwahn nimmt ja in letzter Zeit Formen an, daß es einem schlecht wird. Ich kann es auch nicht mehr hören. Genau wie diese dämlich politische Korrektheit. Ja, ich sage immer noch Neger, nicht weil ich jemanden beleidigen will, sondern weil ich es noch so gelernt habe. Ja, ich bestelle mir immer noch ein Zigeunerschnitzel und kein Schnitzel mit Sinti-Tunke. Ich esse auch noch Negerküsse und keine "Schaumwaffeln mit Migrationshintergrund". Ja, ich pinkle auf Autobahnparkplätzen immer noch in die Büsche und nicht auf ein versyphtes Klo. Ja, ich pupe in der Öffentlichkeit und nein, ich werde mir auch später, wenn das Gesetz herauskommt, auf dem Fahrrad keinen Helm aufsetzen. Ich knipse auch weiterhin auf Feiern oder am See, ohne gleich jeden Trottel im Hintergrund zu fragen, ob er einverstanden ist, auf meinem Photo zu sein. Also, lieber Gabriel, einfach einstellen und weitermachen wie bisher!
Hallo Ruhrpottpreuße Ach Du sprichst mir ja so von der Seele , ich bin voll und ganz Deiner Meinung , besser kann man es nicht sagen.
Hallo Gabriel, hier mal eine lange und komplizierte Aussage zum Sachverhalt: http://genwiki.genealogy.net/Datens...C3.B6ffentlichung_von_personenbezogenen_Daten Im Grunde bringt uns das aber nicht weiter, weil unser Interessensgebiet darin nicht angesprochen wird. Wenn man jedoch die Fristenregel (Personenstandsgesetz: 30 Jahre nach dem Tod / 110 Jahre nach Geburt oder nach Archivgesetz 10 Jahre / 100 Jahre) betrachtet dürften wir mit unseren Dokumenten bis 1918 aus dem Schneider sein. Gruß Landstürmer
Danke für die Antworten. Meine Meinung zu dem Datenschutzgedöns ist ähnlich, der größte Bullshit aller Zeiten. Hat mich im letzten Jahr Aufträge im mittleren vierstelligen Bereich gekostet und dieses Jahr ist auch schon der erste Tausender deswegen flöten... Danke, da zahlt man doch gerne Steuern. Aber so ne Klage z.B. muss man sich mal geben (und die Klage wurde zugelassen!): https://openjur.de/u/144056.html Gut, verloren - aber die Zeit, Nerven usw. die sowas kostet erstattet einem keiner...