Hallo zusammen, was sagt mir der Dienstgrad "Wehrmann" bei einer Person, die 1882 geboren wurde, 1902 ihren Wehrdienst abgeleistet hat, am 09.08.1914 in den Krieg eingezogen wurde und im April 1916 beim Landsturm-Infanterie-Ersatzbataillon XVIII/32 war (bei dieser Meldung 1916 wurde der Dienstgrad als Wehrmann angegeben). Heißt Dienstgrad Wehrmann, dass er zunächst im 2. Aufgebot der Landwehr (Alter 32 bis 39 Jahre) eingezogen wurde und dann in den Landsturm wechselte? Oder hat das damit nichts zu tun? Danke und LG, Benjamin
Hallo Benjamin! Wehrmann wurde früher für den heutigen Begriff "Rekrut" genommen; also für einen noch nicht ausgebildeten Soldaten.
Hallo Andreas, danke für die schnelle Info. Aber ist man nach dem Wehrdienst nicht ein "ausgebildeter Soldat"? Dann würde der Dienstgrad nicht stimmen wenn er 1902 seinen Wehrdienst abgeleistet hat oder? Zusatzfrage: Weiß zufällig jemand, wo das 1.Landsturm-Infanterie-Ersatz-Bataillon Gießen (XVIII.32) eingesetzt wurde? Mehr als die Info, dass es zum XVIII. Armee-Korps gehört konnte ich bisher nicht finden. Vielen Dank und LG, Benjamin
Ich denke, der Begriff "Wehrmann" wurde auch mal so verwendet, weil es früher so üblich war. Möglich wäre auch die Bezeichnung für alle Soldaten, die nicht zu einem aktiven Regiment gehörten; also zur Landwehr oder Landsturm Das XVIII.32 wurde wohl nirgendwo eingesetzt, es blieb immobil mit Standort Gießen (5.Kp. Friedberg)
https://www.feldgrau-forum.com/thre...eservisten-und-reservisten.40329/#post-205600 Guck hier nochmal.
Hallo, da muss ich leider den lieben Andreas korrigieren. Wehrmann war die Bezeichnung eines Mannes der noch in der Landwehrpflicht I und II war. Zu einem Landsturmbataillon konnten auch Landwehrleute eingezogen werden. Am Anfang des Krieges stellten diese meistens das Grundgerüst für die aufzustellenden Landsturmbataillone. Diese unterlagen ja noch der Wehrüberwachung durch die Bezirkskommandos. Gruß Landstürmer
Hallo Anki, danke für den Verweis, das mit den Ersatz/Rekruten/Reservisten Thema ist wirklich komplex. Hatte mich da schon einmal vor einem halben Jahr mit dem Beitrag beschäftigt. Hallo Landstürmer, sehr interessant, vielen Dank! Das heißt den Dienstgrad "Wehrmann" hat er dann auch im Landsturm beibehalten oder wurde er dann irgendwann "Landsturmmann"? LG Benjamin
Hallo Benjamin, Wehrmann solange der Soldat noch landwehrpflichtig (bis zum vollendeten 39. Lebensjahr) war. Das galt auch für den Dienst in einer Landsturmeinheit. Ob er nach Überschreiten dieser Altersgrenze dann Landsturmmann genannt wurde habe ich bis jetzt noch nicht herausbekommen. Buchtipp: 1914-1918 Aachener Landsturmmänner. Hier sind auch viele allgemeine Informationen zum Landsturm enthalten. Ich bin der Autor. Gruß Landstürmer
Hallo Landstürmer, danke für die Antwort und für den Buchtipp. Das werde ich mir mal anschauen, ein Teil meiner Vorfahren kommt sogar aus dem Kreis Düren! LG Benjamin