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Gnadenlöhnung

Dieses Thema im Forum "Schnell gefragt" wurde erstellt von kb_rir2, Feb. 21, 2024.

  1. kb_rir2

    kb_rir2 Sehr aktives Mitglied / Sponsor AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Gelegentlich ist bei gefallenen Soldaten (z. B. im Fall von bayerischen Soldaten) in der Stammrolle vermerkt, dass eine "Gnadenlöhnungsbescheinigung" ausgestellt worden sei.
    Womit konnten die Angehörigen in diesem Fall rechnen?
    Gibt es dazu Richtlinien?

    Gnadenlöhnung.png
     
  2. KIR

    KIR Ehrenmitglied Ehrenmitglied AbzeichenUser

    Tach,
    bei den Gnadengebührnisse wurden wohl volle drei Monatslöhne nach dem Tod an die Angehörigen gegeben.
    Habe jetzt nur etwas zu Offizieren gefunden (§12), denke aber das es bei Mannschaften ähnlich war!?
    Gruß Jens

    Nachtrag: ab Anfang 1915 wurden es drei Monatslöhne - davor war es nur ein Monatslohn!
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: Feb. 22, 2024
    Maxim, kb_rir2 und Ruhrpottpreuße gefällt das.
  3. karli

    karli Moderator / Sponsor Mitarbeiter AbzeichenMod AbzeichenSponsorNeu

    Moin, das ist geregelt in den Friedensbesoldungsordnungen bzw. später Kriegsbesoldungsordnungen von Heer und Marine.
    Hier kann ich nur aus der Friedensbesoldungsordnung der Marine, Ausgabe vom 01.4.1914 zitieren(Wird aber beim Heer gleich sein)
    § 29 sagt aus:
    upload_2024-2-22_7-42-36.png
    und dann gibt es noch den Unterschied ziwschen Gnadenlöhnung und Gnadengehalt siehe hier § 126
    upload_2024-2-22_7-44-16.png

    VG Rainer
     
    Maxim, kb_rir2 und Ruhrpottpreuße gefällt das.
  4. kb_rir2

    kb_rir2 Sehr aktives Mitglied / Sponsor AbzeichenUser AbzeichenSponsorNeu

    Vielen Dank!
    Ich hatte gerade den Fall eines Landsturm-Mannes mit sieben (!) Kindern aus meiner Heimatgemeinde. Er war noch 1917 eingezogen worden und kaum drei Monate im Feld.
    Gruß
    Joseph
     
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