Gelegentlich ist bei gefallenen Soldaten (z. B. im Fall von bayerischen Soldaten) in der Stammrolle vermerkt, dass eine "Gnadenlöhnungsbescheinigung" ausgestellt worden sei. Womit konnten die Angehörigen in diesem Fall rechnen? Gibt es dazu Richtlinien?
Tach, bei den Gnadengebührnisse wurden wohl volle drei Monatslöhne nach dem Tod an die Angehörigen gegeben. Habe jetzt nur etwas zu Offizieren gefunden (§12), denke aber das es bei Mannschaften ähnlich war!? Gruß Jens Nachtrag: ab Anfang 1915 wurden es drei Monatslöhne - davor war es nur ein Monatslohn!
Moin, das ist geregelt in den Friedensbesoldungsordnungen bzw. später Kriegsbesoldungsordnungen von Heer und Marine. Hier kann ich nur aus der Friedensbesoldungsordnung der Marine, Ausgabe vom 01.4.1914 zitieren(Wird aber beim Heer gleich sein) § 29 sagt aus: und dann gibt es noch den Unterschied ziwschen Gnadenlöhnung und Gnadengehalt siehe hier § 126 VG Rainer
Vielen Dank! Ich hatte gerade den Fall eines Landsturm-Mannes mit sieben (!) Kindern aus meiner Heimatgemeinde. Er war noch 1917 eingezogen worden und kaum drei Monate im Feld. Gruß Joseph