Modell: Artillerie-Faschinenmesser - Großherzogtum Hessen Gesamtlänge: 775 mm Klingenlänge: 638 mm Klingenbreite: 34 mm Hersteller: nicht bekannt Beschreibung: Gefäß aus Messingguss mit umlaufenden Rippen gerade Parierstange, hier Enden leicht hochgebogen Angel auf dem Griffkopf vernietet einschneidige Klinge mit beidseitig breiter Hohlkehle, vorn zweischneidig, Mittelspitze schwarze, belederte Holzscheide mit Messingblechbeschlägen, Ortknopf Mund- und Ortblech mit dem Leder einseitig verdrahtet Deckblech mit Haltefedereinsatz aufgelöteter, länglich ovaler Tragehaken mit zwei Zierrillen
Modell: Artillerie-Faschinenmesser (M/1855*) – Großherzogtum Hessen Gesamtlänge: 778 mm Klingenlänge: 645 mm Klingenbreite: 35 mm Länge der Scheide: 672 mm Masse Seitengewehr: 870 g Masse Scheide: 280 g Hersteller: E&H. Neuhaus, Solingen Stempel: linke Fehlschärfe Abnahme- und Eigentumsmarke 'Hessischer Löwe' laufende Stücknummer 673. Herstellermarke Wolfsangelwappen Parierstange körperseitig GH für Großherzoglich Hessisch, Truppenstempel der 1. 6.lb.28. - 1. Sechspfünder Batterie, Waffe 28. Mundblech körperseitig Truppenstempel schlecht lesbar G.H. 1. 6.lb. 5 Anmerkungen: Etwa ab Mitte der 1850er Jahre erfolgte die Umbewaffnung des großherzoglichen Artillerikorps von französischen Beute-Briquetsäbeln AN XI auf das hessische Artillerie-Faschinenmesser. Das Einführungsjahr ist nicht genau bekannt, es dürfte um 1855 gewesen sein. *Die Bezeichnung M/1855 ist den Vorschriften nicht zu entnehmen. Das hessische AFM wurde bis Anfang der 1870er Jahre geführt und dann durch das Faschinenmesser nach preussischem Muster abglöst.