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Infanterie-Seitengewehr u/M - Großherzogtum Baden

Dieses Thema im Forum "Infanterie-Seitengewehr u/M" wurde erstellt von joehau, Juni 30, 2013.

  1. joehau

    joehau Moderator / Sponsor Mitarbeiter AbzeichenMod AbzeichenSponsorNeu

    Modell: Infanterie-Seitengewehr u/M - umgeändertes Muster ( S 64 u/M ) - Großherzogtum Baden

    Gesamtlänge: 565 mm
    Klingenlänge: 438 mm
    Klingenbreite: 35 mm
    Länge der Scheide: 460

    Hersteller: Gebr. Weyersberg, Solingen

    Gewehr: - nicht aufpflanzbar


    Stempel:

    Herstellermarke Gebr. Weyersberg auf linker Fehlschärfe
    Badische Abnahmestempel auf Fehlschärfe und Parierstange rechts
    Truppenstempel rückseitige Parierstange 109.R.H.40.
    - Badisches Leib-Grenadier-Regiment Nr.109, Handwerkerabtheilung, 40. Waffe


    Beschreibung:

    nicht aufpflanzbares Seitengewehr mit Messinggefäß aus einem Guss
    Griff auf äußerer Seite diagonal gerippt, Innenseite glatt
    Angel am Griffkopf sichtbar vernietet, sonst keine Vernietung
    S-förmig geschwungene Parierstange aus Messing
    blanke, leicht gekrümmte, einschneidige Klinge ohne Hohlkehlen, im Ortbereich zweischneidig
    schwarze Lederscheide mit 2 Zierrillen und Messingbeschlägen
    Ortblech beidseitig verdrahtet, Ortknopf
    Mundblech mit angelötetem Tragehaken und Deckblech
    Deckblech mit Haltefereinsatz durch Schraube auf der Rückseite gesichert


    Anmerkungen:

    Das gezeigte Stück ist eine komplette Neufertigung des Seitengewehrs u/M aus der
    Zeit vor der Militär-Konvention mit Preußen 1870. Das badische Seitengewehr trägt
    deshalb keinen Klingenrückenstempel, so dass sich das Jahr der Indienststellung nicht
    erkennen lässt. Anders als bei Seitengewehren, die danach der preussischen Revision
    unterlagen, weist dieses nur 2 kleine Abnahmestempel in Form des badischen Wappens auf.

    In den 1860er Jahren gehörte das Seitengewehr u/M zur Standardbewaffnung der Infanterie,
    wurde aber mehr und mehr durch das aufpflanzbare S71 verdrängt. Z.B. war es 1881
    etatmäßig nur noch für die Truppenteile vorgesehen, die entweder gar keine Schußwaffe
    führten, wie z.B. Trainfahrer vom Bock, unberittene Pferdewärter, Lazarethgehülfen,
    Feld-Magazin-Aufseher, Feldpostschaffner, die zahlreichen Handwerker usw., oder die mit
    erbeuteten oder veralteten Gewehren ausgerüstet waren, wie z.B. Fußartillerie und Landsturm.
     

    Anhänge:

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