Modell: Faschinenmesser 15 ( auch Faschinenmesser 75/15 ) - Schweizerische Eidgenossenschaft Gesamtlänge: 660 mm Klingenlänge: 523 mm Klingenbreite: max. 42 mm Klingenstärke: max. 6,5 mm Länge Scheide: 532 mm Hersteller Faschinenmesser: Waffenfabrik Neuhausen, Schweiz Hersteller Scheide: Schweizerische Industrie-Gesellschaft, Neuhausen Hersteller Tasche: Rüd. Oechsli, Huttwil Stempel: rechte Fehlschärfe WAFFENFABRIK NEUHAUSEN, Abnahmestempel Schweizerkreuz linke Fehlschärfe Waffennummer 49292 und Herstellungsjahr 16 auf der Scheide Herstellermarkierung S.J.G. und Herstellungsjahr 17. auf der Tasche Hersteller RÜD. OECHSLI, HUTTWIL, Herstellungsjahr 16 Beschreibung: blankes Stahlgefäß mit 2 Holzgriffschalen 2-fach vernietet und plan geschliffen blanke, einschneidige Keilklinge mit Sägerücken, Mittelspitze Klinge verjüngt sich von 42 mm auf 35 mm kurz vor dem Klingenort brünierte Stahlblechscheide mit stumpfer Spitze, Tragöse mit angenähtem Befestigungsriemen Haltefedereinsatz körperseitig durch 1 Schraube gesichert Anmerkung: Das Faschinenmesser 15 wurde nur von Hörster in Solingen und der Waffenfabrik Neuhausen in den Jahren 1916/17 hergestellt. Es wurde von 1918 bis 1933 ausgegeben aber in dieser Zeit bereits sukzessive durch das Sägebajonett M1914 abgelöst. Unter dem Eindruck des Weltkrieges legte man auch in der Schweiz verstärkt Wert auf Tarnung. Vernickelte Säbelscheiden wurden schwarz gestrichen und die glänzenden Messinggriffe der Artillerie-Faschinenmesser waren nun unzweckmäßig. Die Kriegstechnische Abteilung (KTA) änderte deshalb Ende 1915 die Spezifikation für die Neubeschaffung der Faschinenmesser. Das Gefäß sollte künftig aus Stahl und mit Holzgriffschalen versehen sein. Seit der Bund die Organisation der Ausrüstung übernommen hatte, wurden viele ältere Ausrüstungsgegenstände pauschal mit '75' bezeichnet. So werden beispielsweise im Ausrüstungsnachweis für die Rekruten 1917 die ( alten ) Faschinenmesser der Artillerie als 'Faschinenmesser 75' bezeichnet. Im Schriftverkehr der KTA von 1916 wird das im Jahre 1915 abgeänderte Modell demzufolge als 'Faschinenmesser 75/15' bezeichnet. Erstmals taucht es im Ausrüstungsnachweis für die Rekruten 1918 als 'Faschinenmesser 15' auf. Verausgabt wurde es ab 1918 an die Kanoniere der Feldartillerie und Feldhaubitzen, an die Kanoniere und Führer der Gebirgsartillerie, an die Fahrer der Feld-, Haubitz- und Fußartillerie, Train, Hufschmiede, Trompeter und Sanitätssoldaten. Kanoniere der Fußartillerie bekamen gleich das 'Sägebajonett 14'. Schon 1921 erhielt die Kanoniere der gesamten Artillerie nebst Fahrern das 'Sägebajonett 14'. Faschinenmesser 15 wurden nur noch an Sanitäter, Train, Hufschmiede, Trompeter und an die Sattler der Feldbatterien abgegeben. 1923 erhielten nur Train und Sanitäter Faschinenmesser 15, 1925 zusätzlich der Motorwagendienst und Motorwagenführer der Artillerie, 1933 letzmalig nur noch die Sanitäter. Ab 1934 bekamen auch die Sanitäter das Sägebajonett 14.