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M1915 Faschinenmesser 15

Dieses Thema im Forum "Schweiz" wurde erstellt von joehau, Apr. 26, 2018.

  1. joehau

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    Modell: Faschinenmesser 15 ( auch Faschinenmesser 75/15 ) - Schweizerische Eidgenossenschaft

    Gesamtlänge: 660 mm
    Klingenlänge: 523 mm
    Klingenbreite: max. 42 mm
    Klingenstärke: max. 6,5 mm
    Länge Scheide: 532 mm

    Hersteller Faschinenmesser: Waffenfabrik Neuhausen, Schweiz
    Hersteller Scheide: Schweizerische Industrie-Gesellschaft, Neuhausen
    Hersteller Tasche: Rüd. Oechsli, Huttwil


    Stempel:

    rechte Fehlschärfe WAFFENFABRIK NEUHAUSEN, Abnahmestempel Schweizerkreuz
    linke Fehlschärfe Waffennummer 49292 und Herstellungsjahr 16
    auf der Scheide Herstellermarkierung S.J.G. und Herstellungsjahr 17.
    auf der Tasche Hersteller RÜD. OECHSLI, HUTTWIL, Herstellungsjahr 16


    Beschreibung:

    blankes Stahlgefäß mit 2 Holzgriffschalen 2-fach vernietet und plan geschliffen
    blanke, einschneidige Keilklinge mit Sägerücken, Mittelspitze
    Klinge verjüngt sich von 42 mm auf 35 mm kurz vor dem Klingenort
    brünierte Stahlblechscheide mit stumpfer Spitze, Tragöse mit angenähtem Befestigungsriemen
    Haltefedereinsatz körperseitig durch 1 Schraube gesichert


    Anmerkung:

    Das Faschinenmesser 15 wurde nur von Hörster in Solingen und der Waffenfabrik Neuhausen
    in den Jahren 1916/17 hergestellt. Es wurde von 1918 bis 1933 ausgegeben aber in dieser
    Zeit bereits sukzessive durch das Sägebajonett M1914 abgelöst.

    Unter dem Eindruck des Weltkrieges legte man auch in der Schweiz verstärkt Wert auf
    Tarnung. Vernickelte Säbelscheiden wurden schwarz gestrichen und die glänzenden
    Messinggriffe der Artillerie-Faschinenmesser waren nun unzweckmäßig. Die Kriegstechnische
    Abteilung (KTA) änderte deshalb Ende 1915 die Spezifikation für die Neubeschaffung der
    Faschinenmesser. Das Gefäß sollte künftig aus Stahl und mit Holzgriffschalen versehen sein.

    Seit der Bund die Organisation der Ausrüstung übernommen hatte, wurden viele ältere
    Ausrüstungsgegenstände pauschal mit '75' bezeichnet. So werden beispielsweise im
    Ausrüstungsnachweis für die Rekruten 1917 die ( alten ) Faschinenmesser der Artillerie
    als 'Faschinenmesser 75' bezeichnet. Im Schriftverkehr der KTA von 1916 wird das im
    Jahre 1915 abgeänderte Modell demzufolge als 'Faschinenmesser 75/15' bezeichnet.
    Erstmals taucht es im Ausrüstungsnachweis für die Rekruten 1918 als 'Faschinenmesser 15'
    auf. Verausgabt wurde es ab 1918 an die Kanoniere der Feldartillerie und Feldhaubitzen,
    an die Kanoniere und Führer der Gebirgsartillerie, an die Fahrer der Feld-, Haubitz- und
    Fußartillerie, Train, Hufschmiede, Trompeter und Sanitätssoldaten. Kanoniere der
    Fußartillerie bekamen gleich das 'Sägebajonett 14'.

    Schon 1921 erhielt die Kanoniere der gesamten Artillerie nebst Fahrern das 'Sägebajonett 14'.
    Faschinenmesser 15 wurden nur noch an Sanitäter, Train, Hufschmiede, Trompeter und
    an die Sattler der Feldbatterien abgegeben. 1923 erhielten nur Train und Sanitäter
    Faschinenmesser 15, 1925 zusätzlich der Motorwagendienst und Motorwagenführer
    der Artillerie, 1933 letzmalig nur noch die Sanitäter. Ab 1934 bekamen auch die Sanitäter
    das Sägebajonett 14.
     

    Anhänge:

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