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Reich - Seitengewehr für Fußgendarmen der Reichsgendarmerie

Dieses Thema im Forum "Seitengewehr für Fahnenträger" wurde erstellt von joehau, Juni 11, 2019.

  1. joehau

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    Modell: Seitengewehr für Fußgendarmen M1899 - Deutsches Reich

    Gesamtlänge: 755 mm
    Klingenlänge: 600 mm
    Klingenbreite: 35 mm
    Länge Scheide: 626 mm

    Hersteller: P.D. Lüneschloss, Solingen / ERFURT


    Stempel:

    Herstellermarken P.D. LÜNESCHLOSS, SOLINGEN auf linker Fehlschärfe
    ERFURT unter Krone auf rechter Fehlschärfe
    Superrevisorstempel W01 für das Jahr 1901 auf dem Klingenrücken
    Abnahmestempel auf Griffkappe, Griffkopf, Zwinge, Stichblatt klingenseitig, Klingenrücken
    auf Mund-. Ort- und 2 auf dem Deckblech
    auf Stichblatt und dem Mundblech der Scheide R.G. 58 - Reichsgendarmerie,Waffe 58


    Beschreibung:

    Gegossener Messingkorb mit Griff- und 2 Seitenbügeln,
    in Reichsadler und Stichblatt übergehend
    halbe Knaufkappe aus Messingblech
    fischhautbespannter Griff, Wicklung aus 2 gleich starken verdrillten Drähten
    Griffauflage Herrschermonogramm Wilhelm II
    unter dem Ring aus Messingblech befestigte Fingerschlaufe
    einschneidige Klinge mit Schör
    schwarze Lederscheide mit Messingbeschlägen, Tragehaken und Ortkugel
    Mundblech körperseitig, Ortblech beidseitig mit Drahtklammer befestigt
    Deckblech mit Haltefedereinsatz durch eine Schraube körperseitig gesichert


    Anmerkungen:

    Das gezeigte Modell wurde gemäß Allerhöchster Kabinetts Ordre vom 15. Juni 1898
    zunächst für Fahnenträger des preussischen Heeres eingeführt:
    "Ich bestimme: die Fahnenträger der Fußtruppen - ausschl. Fuß-Artillerie - und die
    Standartenträger sind in Zukunft durch den Regimentskommandeur bzw. durch die
    Kommandeure selbstständiger Bataillone zu ernennen. Sie erhalten . . . soweit sie
    nicht das Offizier-Seitengewehr tragen, ein besonderes Seitengewehr . . ."

    Ein Jahr später verfügte eine Allerhöchste Kabinetts Ordre A.O.K. vom 27.9.1899
    den Portepee-Unteroffizieren der Fußgendarmen, die bisher den alten Füsilier-Offizierssäbel
    trugen, das Seitengewehr für Fahnenträger zu führen. Das Seitengewehr wurde zunächst
    wie ein Säbel an zwei Ringen getragen, was sich als unpraktisch herausstellte. Durch A.O.K.
    vom 02.05.1901 wurde daraufhin eine braune Seitengewehrtasche eingeführt. Dafür
    waren neue Scheiden mit dazu passendem Mundblech erforderlich. Gleichzeitig wurde
    die Trageberechtigung auf alle Unteroffiziere ausgedehnt.

    Die Fahnenträger- und Gendarmerie-Seitengewehre kommen mit unterschiedlich breit
    ausladenden Gefäßen vor. Die Stichblätter mußten nach Einführung der Seitengewehrtasche
    anstelle der Säbelaufhängung körperseitig erheblich schmaler und flacher gestaltet werden.
    In der Seitengewehrtasche befindet sich körperseitig eine Aufpolsterung, welche die Scheide
    auf Abstand hält, um der linken Stichblattseite Raum zu geben.

    Die Seitengewehre wurden mit '1920'- Stempel noch bis in die Zeit der Weimarer Republik geführt.
     

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