Guten Tag, in einer Bekleidungsvorschrift von 1893 steht: "Koppelschloss für Soldaten zu Fuß berittenen Truppenteile" Mir sagt das leider garnichts....? Was waren das für Soldaten, welche Tätigkeit übten Sie aus in einem Kavallerieregiment ? Gruß Robert
Ich könnte mir das für den Train vorstellen. In welchem Kapitel steht das denn? Ich habe die 1893er nicht, nur die 1903er.
In der 1903er fand ich unter "Säbelkoppel": b) Für Dragoner und Berittene der Feldartillerie (einschl. Trainfahrer vom Sattel bei den Munitionskolonnen). Vielleicht hat es etwas damit zu tun
Ja, aber nach der Konvention mit Sachsen am 7.2.67 dürften da doch keine großen Unterschiede mehr sein, jedenfalls nicht am Koppel...
Leider sind die Unterschiede in dem Bereich groß, eine komplette Anpassung der Ausrüstung an Preussen fand erst ab 1871 statt. Immerhin war vor 1871 Preussen nach dem verlorenen Krieg 1866 in den Köpfen noch der Feind. Das änderte sich erst im Krieg 1870/71. Gruß Robert
Ja, ab 1871. Du hast aber die 1893er und ich die 1903er. Da dürfte doch nicht viel Unterschiedliches sein.
Moin Robert, in der Preußischen Verordnung von 1893 ist der Gurt für alle 5 cm breit, der Artillerie und Trainauffsichtspersonal der Fussartillerie, in Preußen wurde es erst 1895 auf 4,5 cm geändert. Gruß Berthold
Guten Morgen zusammen, in Sachsen wurde 1867 ein eigenes Koppelschloss eingeführt, dies war nicht baugleich mit dem preussischen großen M/1847 in 50 mm breite. Es wurde regulär getragen bis das preussische "große" mit sächsischer Auflage irgendwann ca.1871 eingeführt wurde. In der 1893er Bekleidungsordnung taucht dann das sächsische 1867 nur noch in oben erwähnter weisse auf, 1903 wird er garnicht mehr erwähnt. In Sachsen gab es kein direktes Säbelkoppel wie in Preussen Gruß Robert